250.000 Euro Strafe drohen: Ein Gericht hat einem Klimaaktivisten per einstweiliger Verfügung verboten, Fotos von der Besetzung der Druschba-Pipeline nach Schwedt zu verbreiten. Nun kommt es zum Prozess. LetzteGeneration
Die Besetzung von Pumpstationen der Erdöl-Pipeline nach Schwedt im Frühjahr beschäftigt am Dienstag das Landgericht Neubrandenburg. In dem Zivilprozess geht es darum, ob ein Mitglied der Gruppe „Letzte Generation“ Bilder von illegalen Besetzungen und Blockaden verbreiten darf oder nicht.
Das Landgericht hatte im Juni auf Antrag der Raffinerie eine einstweilige Verfügung gegen den Besetzer erlassen. Bei einem Verstoß drohten 250.000 Euro Strafe oder Ersatzhaft. Dagegen legte der Beklagte im Juli Widerspruch ein, mit dem sich nun das Landgericht befasst.
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