50.000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

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Das DFB-Sportgericht belegt den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro.

im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 12. November 2022 brannten Karlsruher Zuschauer mindestens 30 Rauchkörper ab und zündeten mindestens drei Feuerwerksbatterien, aus denen eine Vielzahl an Leuchtkugeln abgeschossen wurden. Durch die starke Rauchentwicklung wurden mindestens zehn Personen verletzt . Zudem verzögerte sich der Spielbeginn um 16 Minuten.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte nach den Vorkommnissen ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Jedoch hat der Karlsruher SC mittlerweile mehrere Täter ermittelt, gegen die der Klub nach eigenen Angaben Stadionverbotsverfahren einleiten und sie auch in Regress nehmen will. In Würdigung dessen hat das Sportgericht die beantragte Sanktion um 50 Prozent reduziert.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 12. November 2022 brannten Karlsruher Zuschauer mindestens 30 Rauchkörper ab und zündeten mindestens drei Feuerwerksbatterien, aus denen eine Vielzahl an Leuchtkugeln abgeschossen wurden. Durch die starke Rauchentwicklung wurden mindestens zehn Personen verletzt . Zudem verzögerte sich der Spielbeginn um 16 Minuten.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte nach den Vorkommnissen ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Jedoch hat der Karlsruher SC mittlerweile mehrere Täter ermittelt, gegen die der Klub nach eigenen Angaben Stadionverbotsverfahren einleiten und sie auch in Regress nehmen will. In Würdigung dessen hat das Sportgericht die beantragte Sanktion um 50 Prozent reduziert.

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