Die AfD darf vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingestuft werden.
nach fast zehnstündiger mündlicher Verhandlung. Das Bundesamt dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen. Die Richter wiesen damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland ab.
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe auf einer"nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung" der Partei, erklärte das Verwaltungsgericht. Es verwies unter anderem auf den rechtsnationalen"Flügel" um den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Der"Flügel" sei zwar formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber teils weiter maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei aus.
Der Verfassungsschutz wertete das Verwaltungsgerichtsurteil als Erfolg."Das ist ein guter Tag für die Demokratie", sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang. AfD-Chef Tino Chrupalla erklärte:"Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten." Dann werde seine Partei prüfen, inwieweit sie gegen das Urteil vorgehen werde.
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