Verdacht auf fahrlässige Tötung und gefälschte Urkunden: Ermittler durchsuchten die Wohnungen eines Polizisten und dreier Schießklub-Mitglieder.
Ob dieser Ausgang vermeidbar gewesen wäre, untersucht die Hamburger Staatsanwaltschaft Foto: Christian Charisius/dpa
So durchsuchten die Ermittler:innen die Wohnung eines Mitarbeiters der bei der Hamburger Polizei angesiedelten Waffenbehörde. Auch in dessen Dienstraum in der Waffenbehörde tauchten die Ermittler:innen am Donnerstag auf.
Konkret habe dieser ein Schreiben aus dem familiären Umfeld des Amokläufers, das Ende Januar bei der Behörde eingegangen war, nicht ordnungsgemäß bearbeitet. „Er wies insbesondere nicht darauf hin, dass er ein am 24. Januar 2023 bei der Waffenbehörde eingegangenes ‚anonymes‘ Schreiben selbst als Form der Benachrichtigung vorgeschlagen hatte und um mögliche Urheber sowie weitere Hintergründe des Schreibens wusste“, teilt die Staatsanwaltschaft nun mit.
Ob aber die Polizei dem Amoktäter nicht auch ohne die zusätzlichen vom Beamten vorenthaltenen Informationen die Waffen hätte wegnehmen können, steht weiter zur Diskussion: Die Polizei habe den Brief zwar ernst genommen, sich aber in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt gesehen, hatte Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer nach der Tat erklärt.
Dieses Sachkundezeugnis ist nach dem deutschen Waffenrecht Voraussetzung zum Umgang mit Waffen und Munition. Wer das Zeugnis erhalten will, muss neben einer theoretischen auch eine praktische Prüfung erfolgreich absolvieren. Vor dem Prüfungsausschuss des Klubs musste auch Philipp F. einen sicheren Umgang mit Waffen vorweisen. Dazu gehört etwa, dass eine Waffe nach dem Schießen wieder gesichert abgelegt wird.
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