Anschlagsserie in Neukölln: Angeklagter vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen

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Anschlagsserie in Neukölln: Angeklagter vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen
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Der erste Angeklagte im Neukölln-Prozess wurde zwar wegen Sachbeschädigung verurteilt, das Gericht war aber nicht vollständig von seiner Schuld hinsichtlich der Brandstiftung überzeugt.

Im Prozess nach der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln ist einer der beiden Hauptangeklagten am Donnerstag vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Der zitierte am Abend Richterin Ulrike Hauser mit den Worten, das Gericht habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen können.

Demnach sei nicht festzustellen gewesen, ob sich der 39-Jährige in der Nacht zum 1. Februar 2018 in der Nähe der Tatorte aufgehalten habe.Allerdings wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Tiergarten wegen Sachbeschädigung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro - also insgesamt 4500 Euro - verurteilt. In drei Fällen seien zudem Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet worden.

Die beiden Männer werden der rechtsextremen Szene zugeordnet. Der Jüngere war einst in der NPD, der Ältere zeitweise AfD-Mitglied. Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

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