Arbeit am Bildschirm: Arbeitgeber müssen besondere Brillen bezahlen

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EuGH-Urteil: Arbeitgeber müssen besondere Brillen für Bildschirmarbeit bezahlen

Wenn Arbeitnehmer für ihre Arbeit am Computerbildschirm eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber diese bereitstellen oder finanzieren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Dabei geht auch um Brillen, die nicht rein ausschließlich im Beruf getragen werden.

Im vorliegenden Fall ging es um einen rumänischen Behördenangestellten. Er hatte bei seinem Arbeitgeber die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille beantragt. Nachdem dieser, ebenso wie zuvor die Krankenkasse den Antrag ablehnte, verklagte der Mitarbeiter die Behörde. Das zuständige Gericht in Cluj legte den Streit dem EuGH vor, welches nun zugunsten des Mannes urteilte.bei der Arbeit an Bildschirmen.

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