Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.
Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem"Fehlurteil". Die Klägerin von"einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".
Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden,"ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".
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