Aufklärung der Schlesinger-Affäre: Kanzlei will RBB-Rundfunkrat keine Auskünfte erteilen

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Es bahnt sich ein neuer Streit im Falle der Aufklärung der Schlesinger-Affäre an: Offenbar will die Anwaltskanzlei Lutz/Abel in der kommenden Sitzung des Rundfunkrats keinen Zwischenbericht vorlegen.

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Die Kanzlei habe der Gremiengeschäftsstelle des RBB mitgeteilt, dass sie „in Abstimmung“ mit den Auftraggebern „in der Sitzung weder einen schriftlichen Bericht noch Auskunft zu weiteren inhaltlichen Prüfungsergebnissen erteilen können“. Auftraggeber der Kanzlei sind die Compliance-Beauftragte des Senders und die Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats.

Die Stellungnahme der Kanzlei habe im Rundfunkrat Empörung ausgelöst, hieß es. Das Gremium hatte in seiner Sitzung Ende Januar beschlossen, dass die Anwälte in der Sitzung am 28. Februar einen Fortschrittsbericht über die bisherigen Compliance-Untersuchungen abgeben sollen. Mit der Einladung der Kanzlei wurde die RBB-Compliance-Beauftragte beauftragt. Diese sei aber nicht erfolgt, hieß es.

Im Januar war bekannt geworden, dass sie dem RBB dafür bis Ende November über 1,4 Millionen Euro in Rechnung gestellt hat. Das hatte im Sender vielfach heftige Kritik ausgelöst.

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