Das Berliner Kammergericht hat die Vergabe der landeseigenen Testzentren durch den Berliner Senat an den Betreiber 21DX endgültig für rechtswidrig erklärt.
Das Berliner Kammergericht hat die Vergabe der landeseigenen Testzentren durch den Berliner Senat endgültig für rechtswidrig erklärt. Der Senat scheiterte mit Beschwerden gegen zwei vorangegangene Beschlüsse der Vergabekammer des Landes Berlin. Das teilte das Berliner Kammergericht am Dienstag mit.
Nun wurde erneut festgestellt, dass der Ausschluss eines Wettbewerbers von 21DX nicht gerechtfertigt war und auch die interimsmäßige Vergabe an das Unternehmen – nachdem der Wettbewerber Beschwerde eingelegt hatte – nicht rechtmäßig war. Die vom Senat befürchtete Versorgungslücke bei den Tests, so argumentiert die Kammer, sei nämlich Folge der fehlerhaft durchgeführten Vergabe gewesen.
Andere und – teils deutlich günstigere – Konkurrenten waren vom Senat von der Vergabe ausgeschlossen worden, weil sie angeblich Kriterien nicht erfüllten. Unter anderem das Unternehmen, das nun vor der Vergabekammer recht bekam. Zugleich drängte 21DX bereits im November 2020 auf einen schnellen Abschluss, da es auch eine steigende Nachfrage aus dem privaten Sektor gebe. Später gab es zwar ein Vergabeverfahren zugunsten der Firma, das wurde jedoch im Mai 2021 von der Vergabekammer gestoppt. Danach schloss die Gesundheitsverwaltung noch unter der alten Senatorin Dilek Kalayci wiederholt Interimsverträge mit 21DX ab, um den Betrieb der Testzentren sicherzustellen.
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