Baden-Württemberg: Industrie soll Zugriff auf Gesundheitsdaten haben: Die RegierungBW appelliert an den Bund, das geplante Gesundheits-Datennutzungsgesetz so auszugestalten, dass auch Pharmahersteller und Medizintechnik-Firmen die Daten nutzen können.
Digitale Gesundheitsdaten: Wer auf sie Zugriff erhalten soll, ist Gegenstand aktueller Debatten. Das Land Baden-Württemberg hat dazu jetzt seine Position klargestellt.Baden-Württemberg drängt darauf, auch der Industrie Zugang zu sekundären Gesundheitsdaten zu ermöglichen.
In einem Antrag, der am Freitag im Bundesrat eingebracht werden soll, wirbt das Land dafür, den Zugang zu Gesundheitsdaten nicht wie bislang „an die Rechtspersönlichkeit oder weitere Eigenschaften des Antragsstellers“ zu knüpfen, sondern allein auf den Nutzungszweck abzustellen.
Die elektronische Patientenakte wird in dem Antrag als „Dreh- und Angelpunkt“ für die Gesundheitsdatennutzung bezeichnet. Baden-Württemberg fordert den Bund auf, nicht nur bei der Patientenakte auf die Widerspruchsmöglichkeit im Sinne einer Opt-out-Möglichkeit zu setzen. Auch bei anderenorts gespeicherten Gesundheitsdaten solle der Bund eine solche Datenfreigabe prüfen und dabei Verfahren der Einwilligung gesetzlich regeln.
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