Bayern: Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

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Die AfD darf in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Verfassungsschutz will herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen in der Partei haben.

im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Bereits im Juni 2022 hatte der Verfassungsschutz in Bayern entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Das Ziel sei gewesen, herauszufinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.

Gerade der Einfluss von Parteimitgliedern aus dem sogenannten „Flügel“ und „Umsturzfantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbandes würden Anlass zur Beobachtung geben. Zahlreiche Anhänger des „Flügels“, der mittlerweile aufgelöst wurde, und Vertreter der „Jungen Alternative“ würden einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbarenden völkischen Volksbegriff vertreten.

Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße. In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

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