Die Polizei erhob Gebühren für Einsätze gegen Klimablockaden – und bleibt nun auf den Kosten sitzen. Denn die Fälle fallen nicht unter die Gebührenordnung.
, um gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu protestieren. Nachdem die Polizei ihn aufgefordert hatte, die Fahrbahn zu verlassen, was dieser jedoch nicht befolgte, lösten ihn dieDie Polizei erhob daraufhin im April 2023 eine Gebühr in Höhe von 241,00 Euro gemäß der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen.
. In einem Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte der Antragsteller nun Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der angewendete Gebührentatbestand nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar sei.
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