Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährige Haftstrafe gegen einen Mann aus Brandenburg unter anderem wegen des Besitzes von mehr als 70 verbotenen oder erlaubnispflichtigen Schusswaffen und 5300 Schuss Munition bestätigt. Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, lehnten die Richter eine Revision des Urteils im Wesentlichen ab. Das Landgericht Cottbus hatte den Mann am 14. Dezember 2022 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, unter anderem wegen des vorsätzlichem verbotswidrigem Besitz von Schusswaffen und wesentlichen Waffenteilen und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Das Gericht in Cottbus hatte dem BGH-Beschluss zufolge unter anderem festgestellt, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis in seinem Auto gefahren sei und versucht habe, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen.
In einem Fach hatte er eine mit scharfen Patronen geladene halbautomatische Pistole und ein zusätzlich gefülltes Magazin deponiert, in einer seiner Hosentaschen befand sich ein weiteres. Auf dem Armaturenbrett war die Figur eines Reichsadlers mit Hakenkreuz angebracht. Gegen seine Festnahme wehrte er sich, auf seinem Grundstück wurden dann die Waffen gefunden, darunter zwei in der Kriegswaffenliste angeführte Gewehrpatronen, wie es hieß.
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