Hatte es in der Verhandlung noch den Anschein, als könnte der BGH eine Neuauflage des Cyberbunker-Prozesses anordnen, wurden die Urteile jetzt doch bestätigt.
Im Gerichtsverfahren gegen die Betreiber des Cyberbunkers hat der Bundesgerichtshof die Verurteilungen der acht Angeklagten durch das Landgericht Trier weitgehend bestätigt.. Es sei lediglich präzisiert worden, dass die Verurteilten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung schuldig sind.
Die Angeklagten hatten aus einem ehemaligen Bundeswehr-Bunker – dem "Cyberbunker" – in Traben-Trarbach an der Mosel einen Bulletproof-Hoster betrieben. Öffentlich hatten sie damit geworben, dass sie sich nicht in die Hosting-Inhalte der Kundschaft einmischen würden, solange es sich dabei nicht um Kinder- oder Jugendpornografie handele, und dass sie keinesfalls mit den Behörden kooperieren würden.
Im September 2019 hatten 650 Beamte von Sondereinsatzkommandos mehrerer Bundesländer den Bunker gestürmt, die Betreiber wurden derweil in einem Restaurant in Traben-Trarbach verhaftet. Im Dezember 2021 waren nach 79 Verhandlungstagen sieben Männer und eine Frau vom Landgericht Trier . Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Meinung gewesen, dass sie sich auch der Beihilfe zu den begangenen Straftaten schuldig gemacht haben und hat höhere Strafen gefordert. Deshalb hatte sie, genauso wie die Verteidigung, Revision eingelegt, über die der BGH jetzt entscheiden musste.
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