Eine Niederlage für Böhmermann, aber nicht für die Meinungsfreiheit: Warum es richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde des Satirikers wegen seines Anti-Erdoğan-Gedichts abgewiesen hat. W_Janisch SZPlus
wortlos zurück.
Vor sechs Jahren war eine spannende Debatte über die Meinungsfreiheit in Gang gekommen, losgetreten von Jan Böhmermann, der eine"Schmähkritik" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verfasst hatte. Eigentlich ein übles Machwerk aus der untersten Schublade , das Oberlandesgericht Hamburg hatte Teile davon untersagt. Andererseits war das Gedicht eingekleidet in einen didaktischen Kontext, gemeint als Kritik an Erdoğan.
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