Die Arbeitgebervereinigung hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung kritisiert.
BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter erklärte, das Gericht überdehne mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes deutlich. Das Urteil dürfe nicht dazu führen, dass bewährte Systeme der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt würden.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte gestern entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Hintergrund sind Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes von 2019 zur Einführung einer objektiven Erfassung der Arbeitszeit.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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