Bundeskartellamt: Deutsche Bahn begeht Marktmissbrauch DeutscheBahn Verkehr Wirtschaft
Die Deutsche Bahn verstößt nach Meinung des Bundeskartellamts gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbrauche. Die Aufsichtsbehörde hat die DB daher aufgefordert, einige Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.Die Kartellwächter kritisieren, dass die DB Mobilitätsplattformen verbietet, wichtige spezifische Begriffe wie "DB Bahn", "ICE" oder "bahn.
Weiter bemängelt die Behörde Rabattverbote der DB. Plattformen dürften "auf DB-Fahrscheine keine indirekten und direkten Rabatte gewähren, auch wenn sie den vollen Fahrpreis an die DB auskehren". Weil die DB Plattformen, die für den Konzern die Buchungen und Zahlungen abwickeln, dafür nicht vergüte, würden diese gegenüber jenen benachteiligt, die solche Leistungen nicht erbringen.
Das Kartellamt greife in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein, meint die Bahn. Ihr würden finanzielle Mehrbelastungen auferlegt, die zu höheren Ticketpreisen und weniger Investitionen führen könnten. Dabei habe die DB mit bahn.de und der App DB Navigator selbst "leistungsstarke und erfolgreiche Vertriebsplattformen, in deren Ausbau sie weiter investieren möchte".
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