Bundestagsgutachter: Chatkontrolle ist unverhältnismäßig und rechtswidrig Chatkontrolle Cybergrooming
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern im Internet sieht "unverhältnismäßige Eingriffe" in die verbrieften Grundrechte der EU-Bürger vor und wäre hierzulande voraussichtlich verfassungswidrig. Dies schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer jetzt bekannt gewordenen Analyse des seit Monaten umstrittenen Gesetzesentwurfs.
gehen die Gutachter davon aus, dass an die geplante Verordnung "hohe Anforderungen zu stellen sind" und der Entwurf "in seiner aktuellen Fassung so nicht in Kraft treten dürfte". Es erscheint unwahrscheinlich, dass eine grundsätzliche Überwachung von Individualkommunikation der Überprüfung der Grundrechte standhalten würde. Zudem wäre eine Ausweitung des Instruments auch auf andere Bereiche "möglich und zu befürchten".
und die private Kommunikation flächendeckend zu scannen. Dies führt laut den Bundestagsexperten "zu einem weiteren, schweren Eingriff und damit faktisch zur Abschaffung einer vertraulichen Kommunikation".Dafür nötig sei "eine Abschaffung oder zumindest Schwächung der Verschlüsselung", zitieren die Verfasser datenschutzrechtliche Einschätzungen. Dies würde auch Dritten die Kenntnisnahme von Kommunikationsinhalten ermöglichen.
Auch die in dem Entwurf enthaltenen Passagen zum Heranpirschen potenzieller Täter an Kinder brächten "nicht nur Vorteile für die Minderjährigen mit sich", ist der Kurzstudie zu entnehmen. Das Vorhaben könne auch das Kommunikationsverhalten der Minderjährigen einschränken. So sei es etwa denkbar, dass selbst einvernehmliches "Sexting" mit dem Austausch erotischer Aufnahmen und Texte zwischen Heranwachsenden Strafverfolger auf den Plan rufe.
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