Das Bundesverwaltungsgericht hat die seit November vergangenen Jahres geltende Corona-Impfpflicht für Soldaten bestätigt. BVerwG_de
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute seine Entscheidung zur Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr.
Die Richter in Leipzig lehnten die Klage von zwei Luftwaffenoffizieren ab, die sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten gewandt hatten. Sie sahen darin einen Verstoß gegen Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Corona-Impffpflicht für Soldaten besteht für alle Soldatinnen und Soldaten, sofern keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.Diese Nachricht wurde am 07.07.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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