Mit einer Reform des Unterhaltsrechts will der Bundesjustizminister die Unterhaltshalten gerechter verteilen. Eckpunkte dazu will Buschmann schon in den ...
-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eckpunkte will Buschmann in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll „nach Möglichkeit zügig folgen“.
Die Reform werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringe. „Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist“, sagte Buschmann.
Der Minister führte ein Rechenbeispiel an, in dem der mitbetreuende Vater 4000 Euro im Monat verdient, die hauptbetreuende Mutter 2000 Euro, und der Vater 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. In diesem Fall zahle der mitbetreuende Vater bisher mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 500 Euro Unterhalt. „Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen.
Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP auch in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. „Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden“, heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.
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