DFB-Sportgericht verhandelt Rostocks Einspruch am 14. April

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Das Sportgericht des DFB hat heute die mündliche Verhandlung über den Einspruch von Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 13. Januar 2023 neu terminiert. Die Sitzung findet nun am 14. April am DFB-Campus statt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die mündliche Verhandlung über den Einspruch von Hansa Rostock gegen das vorangegangene neu terminiert. Die Sitzung findet nun am Freitag, den 14. April 2023, ab 13 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt statt und wird geleitet von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Rostock war vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt worden, wovon der Zweitligist bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung hätte verwenden können. Während des

Ursprünglich war die Verhandlung am 24. Februar 2023 angesetzt gewesen. Auf Antrag von Hansa Rostock wurde sie dann aber kurzfristig verschoben.

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