Im ersten deutschen Strafprozess zum Dieselskandal ist ein Urteil gefallen. Ex-Audi-Chef Stadler entgeht einer Gefängnisstrafe – muss aber einen Millionenbetrag zahlen.
Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sprach ihn am Dienstag des Betrugs schuldig.
Auch die beiden Mitangeklagten – der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. – erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Dieselskandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat. Hatz und der Ingenieur P. hatten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. Damit hielten sie Abgaswerte auf dem Teststand ein, drosselten die Abgasreinigung aber auf der Straße. Stadler hat gestanden, den Verkauf manipulierter Autos zu spät gestoppt zu haben.
Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Stadler müsse 1,1 Millionen Euro teils an die Staatskasse und teils an mehrere gemeinnützige Organisationen zahlen, urteilte die Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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