Die Liberalen wollen der Erneuerbaren-Branche entgegenkommen. Die geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen soll nicht für Neuanlagen gelten.
erforderlich sind, mit der Stromverbraucher entlastet werden sollen. Die Unternehmen der Erneuerbaren-Branche rechnen damit, dass die Abschöpfung Investitionen bremst.der Bundesregierung zur Einführung einer Strompreisbremse. Der Entwurf enthält umfassende Regelungen zur Ausgestaltung der Abschöpfung. Sie soll rückwirkend von September 2022 an gelten und könnte Ende Juni 2023 auslaufen.
Betroffen von der Abschöpfung sind neben Erneuerbare-Anlagen auch Braunkohlekraftwerke und Kernkraftwerke. Bei der Höhe der Abschöpfung wird nach den jeweiligen Erzeugungsarten differenziert.Standort erkennen Weil Betreiber von Windparks und Solaranlagen Strom zu einem niedrigen Preis herstellen können und der Marktpreis für Strom wegen des Gasmangels nach wie vor sehr hoch ist, verdienen sie pro Kilowattstunde aktuell besonders viel. Entsprechend große Teile ihres Gewinns wären von der Abschöpfung betroffen.Ein Ausbaustopp müsse deshalb unbedingt verhindert werden, so Köhler. Neuanlagen sollten „von einem Abschöpfungsmechanismus ausgenommen werden“.
Bundestag und Bundesrat sollen sich bis Mitte Dezember abschließend mit der Strompreisbremse befasst haben. Ziel ist es, dass die Strompreisbremse und auch die ebenfalls geplante Gaspreisbremse ab März 2023 angewendet werden, für die Monate Januar und Februar 2023 soll es für Privathaushalte rückwirkende Entlastungen geben. Es zeichnet sich ab, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Regierung noch an einigen Stellen ändern werden.
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