Energiekrise: ADAC warnt parkende Autofahrer vor Bußgeldern - was Sie nun beachten müssen
„Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen an der Straße immer das Standlicht einschalten. Damit brennen beide Scheinwerfer und beide Rücklichter. Das Parklicht reicht dort nicht aus“, so Hieff. Verzichten können Autofahrer darauf zwar, wenn „die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht“, wie es in der Straßenverkehrsordnung heißt.
Das Standlicht wird entweder dadurch erzeugt, dass das Parklicht auf beiden Seiten eingeschaltet wird, oder indem der Pfeil am Lichtschalter auf das Symbol mit zwei Leuchten mit jeweils drei Strichen nach rechts und links gestellt wird.
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