Der Mann, der im Monbijoupark in Berlin-Mitte einen 13-Jährigen erstochen hat, bleibt wegen Mordes verurteilt. Das bestätigte der Bundesgerichtshof.
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Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Täter und der Junge waren sich zufällig begegnet – der 13-Jährige hatte fast die Begleiterin des Mannes angerempelt. In einem ersten Prozess vor zwei Jahren hatte das Berliner Landgericht den Angeklagten lediglich wegen Totschlags für schuldig befunden. Nach einer Revision der Mutter des 13-Jährigen wurde vergangenen Sommer im neu aufgelegten Prozess das Mordurteil gesprochen.© picture alliance/dpa
Demnach soll der Angeklagte den Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem wuchtigen Messerstich in die Herzgegend getötet haben, „um dem Jungen eine Lektion zu erteilen und als „Sieger vom Platz“ zu gehen“, wie es in der BGH-Mitteilung hieß. Dies sei als niedriger Beweggrund gewertet worden. Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und die Begleiterin des Angeklagten beinahe angerempelt. Es sei zu einem kurzen, hitzigen Wortwechsel gekommen, hieß es vergangenes Jahr im Berliner Urteil.
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