Rechtsstreit zwischen der EU und Meta: Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt der Facebook Marketplace gegen das Kartellrecht. Beanstandet werden 'möglicherweise unfaire Handelsbedingungen zum eigenen Vorteil'.
Rechtsstreit zwischen der EU und Meta: Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt der Facebook Marketplace gegen das Kartellrecht. Beanstandet werden „möglicherweise unfaire Handelsbedingungen zum eigenen Vorteil“.Die EU-Kommission teilt mit, Meta „von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt“ zu haben, dass der Facebook Marketplace den Wettbewerb auf den Märkten für Online-Kleinanzeigen verzerre.
Zum anderen erlege Meta konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten, die auf Facebook oder Instagram Werbung schalten, einseitig unfaire Handelsbedingungen auf. So verlange der Konzern vermutlich mehr werbungsbezogene Daten von den Anbieten, als für die Bereitstellung von Online-Display-Werbediensten tatsächlich notwendig wären.Die EU-Kommission hatte in der Sache bereits im Juni 2021 ein Verfahren gegen Meta eingeleitet.
Bewahrheiten sich die Beschwerdepunkte, kann die Kommission gegen Meta eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Für den Abschluss der Prüfung gibt es keine verbindliche Frist.
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