EU-Kommission will Cyberstalking und Online-Mobbing EU-weit kriminalisieren Cyberstalking Cybergewalt
ergänzen und zu dessen Umsetzung beitragen, indem illegale Online-Inhalte im Zusammenhang mit Cybergewalt definiert werden. Der Vorschlag sieht zudem die Möglichkeit vor, zeitnah gerichtlich eine rasche Entfernung einschlägiger Online-Inhalte erwirken zu können. Für Cyberstalking, Hass und Hetze im Interner sowie Aufrufe zu geschlechtsspezifischer Gewalt im Internet sieht die Kommission "Mindesthöchststrafen" von zwei Jahren Gefängnis vor.
Der Bundestag hatte im Juni bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er das Strafgesetzbuch änderte und so einen effektiveren Kampf gegen Nachstellungen ermöglichen sowie Online-Stalking besser erfassen wollte . Neben dem unbefugten Ausspähen von Daten wird damit etwa das Abfangen von Informationen erfasst. Besonders intensives und länger andauerndes Stalking muss staatlich verfolgt werden. Bei solchen besonders schweren Fällen, zu denen auch der Einsatz von "Stalkerware" zählt, droht bis zu fünf Jahren Haft. Strafbar ist auch schon das Veröffentlichen intimer Fotos ehemaliger Beziehungspartner.