Familienministerin will Mutterschutz auch für Selbstständige

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus plant weitere Reformen der Familienpolitik. Sie will den Mutterschutz auch für beruflich Selbstständige öffnen. Zudem bekräftige sie, den geplanten Vaterschaftsurlaub zu regeln.

hat sich für Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige ausgesprochen. "Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist nicht ganz einfach. Aber es muss auch Selbstständigen möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können", sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Daher sollten wir auch die Freistellung für Selbstständige ermöglichen.

Seit 2017 haben selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Wie auf dem Familienportal des Ministeriums nachzulesen ist, erhalten Selbstständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.

Paus betonte: "Wir wollen erreichen, dass Partner oder Partnerinnen nicht mehr regulären Urlaub nehmen müssen, wenn sie nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen." Die ersten zwei Wochen seien von größter Bedeutung für das Neugeborene und die Eltern. "Und die Freistellung unterstützt Eltern in ihrem Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung.

Den Begriff "Vaterschaftsurlaub" hält die Ministerin allerdings nicht für gelungen. Die ersten zwei Wochen mit einem Baby seien "alles andere als Urlaub". Zudem würden "Kinder heute in vielfältigen Partnerschaften und Lebensgemeinschaften groß" und es seien nicht nur Väter, "die freinehmen, sondern zum Beispiel auch die Lebenspartnerin der Mutter".

Die Ampel-Regierung will in der Kindergrundsicherung diverse Familienleistungen bündeln. Paus will, dass 2025 das erste Geld aus dieser Grundsicherung ausbezahlt wird. Der "Garantiebetrag" soll wie bisher auch nach der Geburt eines Kindes beantragt werden können. Daneben soll es einen Zusatzbetrag geben, der sich am Einkommen der jeweiligen Familie orientiert.

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