Viele Eigentümer haben ihre Grundsteuer-Erklärung schon abgegeben. Im Saarland wurde wegen einer fehlerhaften Erklärung ein Strafverfahren eingeleitet
Drei Viertel der Eigentümer in Deutschland haben zum 31. Januar ihre Grundsteuer-Erklärung schon abgegeben. Im Saarland wurde nun wegen einer fehlerhaften Erklärung ein Strafverfahren eingeleitet.– außer in Bayern. Bundesweit haben zum 1. Februar rund drei Viertel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben.
Eigentümer berichteten dabei von Problemen beim Ausfüllen der Formulare im Elster-Portal und komplizierten Formulierungen in Behördendeutsch. Ein Hotline-Mitarbeiter,von älteren Anrufern, die am Telefon geweint hätten. Der Grund: Sie hätten nicht einmal das Informationsschreiben, das eigentlich bei der Abgabe der Erklärung helfen soll, verstanden.
gemacht werden? Dann kann es den Eigentümern schlimmstenfalls auch passieren, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird: Dies geschieht gerade im Fall einer Sozialarbeiterin aus Saarbrücken im Saarland, wie dieberichtet. Der Vorwurf: Sie habe mit fehlerhaften Angaben ihrer Grundsteuer-Erklärung versucht, die Grundsteuer zu verkürzen. Die Frau hatte demnach in dem Online-Formular eine Befreiung von der Grundsteuer für ihre selbst genutzte Immobilie beantragt.
Obwohl die Frau sich für den Fehler entschuldigte und um Korrektur bat, wurde sie laut Auskunft ihres Anwalts vorgeladen, wie die Zeitung weiter berichtete. Das Finanzministerium wollte gegenüber derkeine Angaben machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Es betonte gegenüber der Zeitung aber auch, dass es Strafverfahren nur beim Verdacht „bewusster Täuschungsabsicht“ einleite. Ob es noch bundesweit zu weiteren Verfahren kommen wird, bleibt abzuwarten.
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