Der Verfassungsrat hat gegen die Erhöhung des Rentenalters und das Vorgehen der Regierung nichts einzuwenden. Die Gewerkschaften wüten.
PARIS taz | Die Gewerkschaften und alle Gegner*innen der Rentenreform hatten vom Urteil des Verfassungsrates viel erwartet. Jetzt sind sie total enttäuscht. Nicht nur haben die „9 Weisen“, wie die Mitglieder des Conseil constitutionnel genannt werden, die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 62 auf 64 für verfassungskonform erklärt. Auch an der sehr umstrittenen Methode, diese Vorlage ohne Abstimmung in der Nationalversammlung dank des Artikels 49.
Mit einer unnötigen oder sogar provokativen Eile hat außerdem Staatspräsident Emmanuel Macron noch in der Nacht zum Samstag den Erlass publiziert, mit dem die Reform offiziell in Kraft treten kann und damit ab 1. September die neuen Rentenkonditionen gelten. Nach drei Monaten Konflikt und zwölf Aktionstagen mit mehreren Millionen Streikenden und Demonstrierenden möchte er jetzt aufatmen.
Die Gewerkschaftsführungen wissen, dass sich ihre Basis nicht mit einer Niederlage abfinden will. Sie müssen befürchten, dass die Proteste nun außer Kontrolle geraten. Das Risiko einer sozialen Explosion ist sehr real. Noch glauben die Gewerkschaften und die Linksparteien, dass sie mit einer Gesetzesinitiative , für die 20 Prozent der Parlamentarier*innen und mindestens 10 Prozent aller Wahlberechtigten unterzeichnen müssten, eine Volksabstimmung über ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren, wie bisher, anberaumen können. Ein erster Antrag dazu wurde jetzt zwar ebenfalls vom Verfassungsrat abgelehnt.
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