Die Aufschieberitis muss heute ein Ende finden - oder es droht eine Strafe für Hausbesitzer, die ihre Grundsteuererklaerung nicht abgegeben haben. Welche Wege es noch gibt, lesen Sie hier:
Falls Immobilienbesitzer die Abgabefrist nicht einhalten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Eine Fristverlängerung komme in der Regel nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, heißt es in einem"Steuerchatbot" auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder.
Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, wie etwa ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue sagte. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro.
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