Die Verhandlung am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zog sich über 14 Monate, jetzt entschied der Staatsschutzsenat: Franco A. muss fünf Jahre und sechs Monate in den Knast!
Allerdings: Drei Monate der Haftzeit gelten bereits als vollstreckt. Das Urteil nahm der rechte Terrorist regungslos hin.
„Der Angeklagte ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Christoph Koller, am Freitag bei der Urteilsverkündung.Franco A. hatte sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt – aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.
Auch für das Nutzen falscher Adressen und Personalien gab er eine Erklärung. Dies sei unter anderem damit begründet, dass er mit persönlichen Daten immer restriktiv umgegangen sei. Und auch die „Aliaspersonalie“ David Benjamin sei nicht mit einem Anschlagsplan verbunden gewesen, sondern mit dem Durchlaufen des Asylverfahrens.
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