Dürfen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht gendern? Oder verletzen sie damit das Neutralitätsgebot? Der Rechtsstreit zwischen einem Vater und einer Berliner Schule geht in die nächste Runde.
Sternchen oder Binnen-I, Doppelpunkt und Glottisschlag: Über das Gendern wird heiß debattiert in Deutschland. Bald wohl auch vor dem Berlin-Brandenburger OberverwaltungsgerichtDer Rechtsstreit über genderneutrale Sprache an Berliner Schulen geht in die nächste Runde: Der Vater, der Ende März vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Praxis an der Schule seiner Töchter scheiterte, will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen.
Das teilte der Verein Deutsche Sprache am Donnerstag mit, der die Klage unterstützt. Dem OVG Berlin-Brandenburg liegt der Fall allerdings noch nicht vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Der Kläger wendet sich dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer an der Schule seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen – etwa bei dem Wort »Lehrer-innen« – um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein bezeichnen dies als Ideologie.
»Lehrer und Schulen haben neutral zu sein«, erklärte der Vereinsvorsitzende Walter Krämer. »Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird.« Die Genderschreibweise weiche von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das Neutralitätsgebot.
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