Die AfD-Landtagsfraktion hat mit ihrer Klage im Zusammenhang mit dem Corona-Schutzfonds des Landes teilweise Recht bekommen. Die gesetzlichen Regelungen zum zweiten Nachtragshaushalt vom Dezember 2020 verletzten in bestimmten Punkten die Rechte der Landtagsabgeordneten, sagte Monika Köster-Flachsmeyer, Präsidentin des Landesverfassungsgericht, in Greifswald am Donnerstag.
Greifswald - Im Kern geht es darum, dass die Regierung Dinge eigenmächtig entschied und die Parlamentarier nicht ausreichend beteiligt wurden.
Im Rahmen des Nachtragshaushaltes war der MV-Schutzfonds von 700 Millionen auf 2,85 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das Gericht ist der Auffassung, dass etwa die Geltung der Kreditermächtigung über den Zeitraum des beschlossenen Haushaltes hinaus die Rechte der Abgeordneten verletzt. Mit Blick auf den Fonds werde ihr Recht auf eine turnusmäßige Beratung und Abstimmung beschränkt.
Auch hätte der Wirtschaftsplan zur genauen Verwendung der Mittel nicht nur vom Haushaltsausschuss, sondern vom Landtag beschlossen werden müssen. Diese Rechtsverletzung sei durch eine nachträgliche Änderung mittlerweile aber abgestellt. Ohne Erfolg blieben hingegen Einwendungen, etwa dass ein Verstoß gegen die Schuldenbremse vorliege oder Haushaltsgrundsätze wie Transparenz verletzt worden seien. Köster-Flachsmeyer stellte klar, dass wegen der Art der Klage nur Verletzungen der Abgeordnetenrechte hätten überprüft werden können. Auf solche zielten die nun erfolglosen Einwände aber nicht ab.
Für ein Normenkontrollverfahren, das sich direkt mit dem Schutzfonds hätte befassen können, fehlten der AfD die notwendigen 30 Prozent im Schweriner Landtag. dpa
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