Der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg kann aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts stattfinden. Die Veranstalter könnten nach dem Berliner Grünanlagengesetz die Genehmigung dafür beanspruchen, hat das Gericht laut einer Mitteilung vom Freitag im Eilverfahren entschieden. Es sei ein öffentliches Interesse anzunehmen. Die Durchführung von Weihnachtsmärkten sei neben der touristischen Dimension in Deutschland Ausdruck einer gefestigten historischen Tradition, begründete das Gericht. Eine Absage erteilte es allerdings dem Ansinnen, an den Advents-Samstagen Eintritt zu verlangen wegen «besonderer musikalischer Darbietungen».
Die Veranstalter waren vor Gericht gezogen, weil das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bis Mitte September keine Genehmigung für die Veranstaltung erteilt hatte. Angesichts der geplanten Dimension des Marktes bräuchten sie aber einen gewissen Vorlauf und Rechtssicherheit, betonten sie.
Der Bezirk hatte laut Gericht argumentiert, vor einer Genehmigung seien noch Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden erforderlich. Das Gericht verwies jedoch darauf, dass das Konzept des Marktes seit nahezu 15 Jahren unverändert sei.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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