Vor dem Verwaltungsgericht Köln hat der Prozess um die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begonnen. Heute und morgen wird in einem Saal der Kölner Messe verhandelt. Wann das Urteil fällt, ist noch unklar.
So lange die Bundespartei offiziell nur als"Prüffall" gilt, dürfen nur allgemein zugängliche Quellen ausgewertet werden, etwa Reden oder Posts in sozialen Medien. Wegen des großen öffentlichen Interesses hat das Verwaltungsgericht für zwei Tage einen Saal in der Kölner Messe angemietet. Ob das Urteil direkt im Anschluss fällt, ist unklar. Das Verwaltungsgericht Köln ist zudem die erste Instanz.
Die Verhandlung findet erst jetzt statt, weil der Verfassungsschutz viele Dokumente verspätet eingereicht hat und das Gericht 2021 entschied, keinen Termin kurz vor der Bundestagswahl anzusetzen.Der Verfassungsschutz wirft AfD-Funktionären vor, mit ihren Aussagen gegen das Rechtsstaatsprinzip oder das Demokratieprinzip zu verstoßen, beziehungsweise die Menschenwürde von Migranten, Muslimen und anderen Minderheiten missachtet zu haben.
Mögliche Gesichtspunkte bei dem Verfahren sind auch: Wie ist der Umgang der AfD mit der deutschen NS-Vergangenheit? Wie steht sie zu grundlegenden Rechten wie Religionsfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz? Wie intensiv sind Kontakte zu extremistischen Gruppen?Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers hält die Voraussetzungen für eine bundesweite Beobachtung der AfD für gegeben.
Der Politikwissenschaftlers Wolfgang Schroeder geht davon aus, dass sich die AfD zuletzt weiter radikalisiert hat. Schroeder sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Partei ziehe keine klare Grenze nach rechts. Stattdessen hätten sich radikal rechte Haltungen"verdichtet und zementiert" und der Einfluss von als rechtsextrem definierten Personen nehme zu.