Gräfes Prozess gegen den DFB: Urteilsverkündung im Januar - Für den ehemaligen Bundesliga-Referee geht es um Reputation und viel Geld BL
Im Saal 161 des Landgerichts in Frankfurt am Main ging es teilweise so hoch her, dass der Vorsitzende Richter Dr. Wilhelm Wolf die Parteien zur Räson rufen musste. Zu seiner Linken saß Ex-Schiedsrichter Gräfe, flankiert durch seinen Anwalt Dr. Olaf Methner und dessen Kollegin Paiman Manguri. Zu seiner Rechten saßen DFB-Rechtsbeistand Dr. Johan-Michel Menke, Florian Götte als Geschäftsführer der DFB-Schiri GmbH und DFB-Direktor Recht, Dr. Jörg Englisch.
In 90 Minuten plus Nachspielzeit versuchte Richter Wolf vergeblich, den Parteien eine gütliche Einigung schmackhaft zu machen. Was weniger an dem vergleichsweise bescheidenen Vergleichsvorschlag von 32.
Dazu wird es allerdings nicht kommen. Auf Anraten von Richter Wolf stimmten die Parteien zu, den Rechtsstreit im schriftlichen Verfahren fortzuführen. Bis zum 28. November müssen nun die Schriftsätze der Parteien beim Landgericht eingehen, am 18. Januar will Wolf ein Urteil verkünden. In einer ersten Schadensersatzforderung hatte Gräfes Rechtsbeistand 190.000 Euro gefordert, weil dem Ex-Schiedsrichter die Chance genommen worden sei, eine weitere Saison zu pfeifen. 2020/21 hatte Gräfe 32 Einsätze in der Bundesliga, 2. Liga und im DFB-Pokal und damit rund 260.000 Euro eingenommen. Das Grundgehalt in Höhe von 70.
Offiziell ist diese Zahlung ein Ausgleich für die Abtretung der Werberechte, auch damit aus der Schiedsrichter-Tätigkeit kein formelles Arbeitsverhältnis entsteht. Urteile, die diese Auffassung stützen, stammen größtenteils aus der Zeit vor der Einführung des Grundgehalts. Im Fall von Gräfe soll das Gericht vor allem darüber befinden, ob eine Altersdiskriminierung, die dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zuwiderläuft, vorliegt.
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