Zehn Jahre nach einem Schuss auf einen Anwalt musste sich Alexander Falk, Spross eines Verlagshauses, vor Gericht verantworten. Eine „Oma-SM“ war das
Hauptbeweismittel in dem Prozess, der vor fast genau zwei Jahren endete. Nun befasst sich der BGH damit.
Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat in Karlsruhe nach der mündlichen Verhandlung direkt entscheidet. Eine Ende April angesetzte Verhandlung hatte der BGH kurzfristig abgesagt, weil ein Senatsmitglied erkrankt war.In dem Fall geht es um eine Millionenklage des Anwalts wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen.
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