Ein Mann wird wegen heimtückischen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau verurteilt – und will dennoch erben. Die gemeinsamen Kinder sind dagegen vorgegangen und haben nun recht bekommen.
Ein wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig verurteilter Mann aus Bielefeld ist erbunwürdig. Das hat Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz bestätigt.
Laut gesetzlicher Erbfolge erbt der Mann gemeinsam mit seinen Kindern. Die aber fochten das Erbe vor dem Landgericht Bielefeld an. Diese Anfechtungsklage war erfolgreich und wurde nun vom OLG bestätigt. Erbunwürdig ist, wer den Erblasser oder die Erblasserin vorsätzlich und widerrechtlich tötet,Zusätzliches Zivilverfahren notwendig
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