Neun Menschen erschoss der Attentäter von Hanau aus rassistischen Motiven. Mit welcher Begründung wurden alle Ermittlungsverfahren eingestellt? Und was fordern die Hinterbliebenen? Der Überblick.
Am Abend des 19. Februar 2020 erschoss ein 43-Jähriger an sechs verschiedenen Tatorten in Hanau neun junge Menschen: acht Männer und eine Frau; sechs weitere Personen verletzte er. Zuvor hatte der Attentäter Pamphlete und Videos mit Verschwörungstheorien und rassistischen Ansichten im Internet veröffentlicht.
Es ging ihm darum, gezielt Personen mit ausländischen Wurzeln zu treffen. Er erschoss Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Zwei Jahre nach dem Anschlag finden an diesem Samstag in Hanau und anderen Städten Gedenkaktionen statt. Aufgerufen dazu hat unter anderem die, zu der sich Überlebende des Anschlags und Angehörige der Opfer zusammengeschlossen haben. Zu einer zentralen Gedenkveranstaltung auf dem Hauptfriedhof von Hanau werden Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier erwartet.
Was ist seit dem Attentat geschehen? Was wurde aus den einzelnen Ermittlungsverfahren? Der Überblick.Da der Täter sich selbst das Leben nahm, ermittelte die Bundesanwaltschaft noch gegen Unbekannt. Dieses Verfahren wurde im vergangenen Dezember eingestellt. Es gibt demnach keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters von Hanau.