Im Fall der Horror-Züchterin von Warngau/Miesbach hat das Verwaltungsgericht München die Klage abgewiesen. Heißt: Die Tierhalterin muss über 200.000 Euro für Versorgung und Unterbringung ihrer Tiere bezahlen.
In einem schockierenden Fall von Tiermisshandlung und Vernachlässigung hat sich eine oberbayerische Familie vor Gericht verantworten müssen. Die schrecklichen Zustände, die bei einer Kontrolle auf ihrem Hof im Landkreis Miesbach ans Licht kamen, sorgten für Entsetzen und Empörung. Der „
“ berichtet über die traurigen Ereignisse, bei denen 139 Hunde und Katzen zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober 2021 in insgesamt 16 Tierheime gebracht werden mussten.Die schockierenden Schilderungen eines Amtstierarztes verdeutlichen das Ausmaß der Tragödie. „Wir sind mit FFP2-Masken reingegangen und mussten den Würgereiz unterdrücken“, berichtet der Amtstierarzt über die bedrückende Situation bei der Kontrolle.
Die Familie wurde daraufhin mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot belegt, um solche Misshandlungen in Zukunft zu verhindern. Die Rechnung für die Versorgung der geretteten Tiere beläuft sich auf fast 250.000 Euro, abzüglich der Erlöse aus dem Verkauf derjenigen Tiere, für die noch Abnehmer gefunden wurden.Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München verdeutlichte die Herausforderungen für die Kontrolleure bei schweren Tierschutzverstößen.
Der Anwalt der Familie betonte, dass die Frau mit der Haltung der Tiere überfordert gewesen sei und bereits dabei war, den Bestand zu reduzieren. Es stellte sich jedoch später heraus, dass einige der zurückgegebenen Tiere an einer für Menschen ansteckenden Pilzkrankheit litten. Trotz dieser schwierigen Situation ist die Frau erleichtert, dass die Tierhaltung nun nicht mehr so umfangreich ist. Auf dem Hof werden weiterhin Rinder und Geflügel gehalten.
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