KI in der Justiz: Ein Chatbot für Justitia

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Ein Chatbot für Justitia? W_Janisch beschreibt die Vor- und Nachteile eines Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der Rechtsprechung

Würde das Gericht hier ein KI-System einbeziehen, ließe sich die Basis der Entscheidung deutlich verbreitern. Bei der Suche nach statistisch signifikanten Zusammenhängen, wie sie für das Erkennen typischer Kriminalitätsrisiken hilfreich sind, ist KI stark, denn Muster zu erkennen und Korrelationen herzustellen, ist nun mal ihre Natur. Ein Schwachpunkt solcher Systeme ist zwar ihre Neigung zur Reproduktion von Diskriminierungen.

Außerdem sollte niemand glauben, das menschliche Gehirn sei frei von solchen Effekten. Die Psychologie kennt beispielsweise den"confirmation bias", also die Neigung, Indizien höher zu bewerten, wenn sie dem eigenen Vorurteil entsprechen. Preist man also die menschliche Fehlsamkeit ein, dann erscheint es gar nicht so unplausibel, dass Richterinnen und Richter irgendwann KI-Ratgeber hinzuziehen, wenn erwiesen ist, dass sie wirklich gute Vorschläge machen.

Allerdings könnte exakt diese Überlegenheit der Technologie ins Dilemma führen."Wenn ein System gute Vorschläge macht, dann gibt es eine starke Tendenz, diese Ergebnisse zu übernehmen", sagte Hilgendorf vor einiger Zeit auf einer Tagung in Berlin."Dann entscheidet faktisch die KI und nicht der Mensch." Was bei richterlichen Entscheidungen, bei denen es im Extremfall um Freiheit oder Gefängnis geht, niemand wollen kann.

Dennoch führt sie kein Plädoyer für einen KI-Verzicht, sondern eher für eine lebensnahe Konfiguration. Mensch und Maschine könnten in einen Dialog treten, der Arzt macht Vorschläge, das System antwortet, etwas in der Art. Das könnte auch für die Justiz denkbar sein: Ein System, das konstruktiv mitarbeitet und keine Allwissenheit vorspiegelt.

Ohnehin könnte der Richterschaft ein wenig KI-Unterstützung ganz guttun. Die Kölner Professorin Frauke Rostalski hat vor einiger Zeit ein Smart-Sentencing-Projekt entwickelt, mit dem sich die erhebliche Streubreite in der Strafjustiz abstellen ließe. Denn für einen Wohnungseinbruch wird man beispielsweise in München deutlich härter bestraft als in Freiburg. Die Differenz liegt bei etwa 20 Prozent, obwohl überall dasselbe Gesetz gilt.

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