Kindergeld, Elterngeld und Co: Was ihr als frischgebackene Eltern wissen müsst!

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Kindergeld, Elterngeld und Co: Was ihr als frischgebackene Eltern wissen müsst!
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Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschutz und Co. – wir verschaffen euch den Überblick!

Der allererste Brief, den unser kleiner Sohn persönlich an ihn adressiert bekam, war vom Finanzamt. Ihm wurde seine Steuer-ID zugeteilt. Bereits fünf Tage nach der Geburt – noch vor irgendwelchen Glückwunschkarten oder Ähnlichem. Mit einer Mischung aus Ungläubigkeit und Lachen haben wir – frisch aus dem Krankenhaus zurück – den Brief angeschaut und uns gesagt: Okay, es ist wirklich so. Elternsein hat von Anfang an mit Papierkram zu tun.

Was ist das Kindergeld? Das Kindergeld ist eine Basis-Absicherung vom Staat, welches die Bundesagentur für Arbeit ab Geburt auszahlt. Pro Kind bekommt ihr 250 Euro im Monat unabhängig davon, wie viel ihr verdient. Das Kindergeld wird gezahlt, bis euer Kind 18 Jahre als ist . Außerdem bekommt ihr für jedes weitere Kind ebenfalls wieder Kindergeld. Bei zwei Kindern würdet ihr also beispielsweise 2 x 250 Euro bekommen.

Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, um ihr Kind selbst zu betreuen und erziehen. Das heißt, ihr legt eine Art Pause in eurem Arbeitsverhältnis ein und seid dabei sehr stark vor Kündigung geschützt. Nach der Elternzeit könnt ihr dann in den meisten Fällen an euren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Der große Haken an der Elternzeit: Sie ist unbezahlt Eigentlich klingt alles am Elternzeit-Konzept super und nach einer tollen Möglichkeit, ganz viel Zeit mit dem Kind zu verbringen. Doch die Sache hat einen Haken: Elternzeit ist unbezahlt. Wenn ihr nicht arbeitet, gibts auch kein Geld.Noch mehr Details zur Elternzeit gibts auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums

Podcast Lebenslänglich – der Mama-Podcast Zwei Mütter reden über alles, was Mamas eben so beschäftigt: Kinder, Familie, Erziehung, Väter und das ganz normale Alltagschaos hoch zwei. Wir sind Anneta und Monja, beide Zweifachmamis, beide mit vollem Terminkalender. Die eine moderiert die Morningshow bei SWR3, die andere ist die „Mama mit Kamera“ bei Instagram. Die eine ist verheiratet, die andere alleinerziehend.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Anspruch auf Elterngeld haben bisher alle Elternpaare, die weniger als ein zu versteuerndes Brutto-Jahres-Einkommen von 300.000 Euro haben. Das heißt, Paare, die in den 12 Monaten vor der Geburt mehr als diese 300.000 Euro brutto verdient haben, bekommen kein Elterngeld. Aktuell wird in der Politik ziemlich heftig diskutiert, diese Schwelle abzusenken. Und zwar auf ein zu versteuerndes Brutto-Jahreseinkommen von 150.000 Euro.

Was ist Mutterschutz? Der Mutterschutz ist eine besondere Form von Schutz für schwangere oder stillende Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das heißt, ein Arbeitgeber muss die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Dieser besondere Schutz gilt sowohl in der Schwangerschaft als auch in der Stillzeit.

In der Praxis ist es ganz oft so, dass Mütter nach den acht Wochen Mutterschutz Elternzeit nehmen und dann Elterngeld beziehen.

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