Germanwings-Hinterbliebene haben Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Anspr\u00fcche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig.
Hinterbliebene des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig.
Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage ist nach Angaben der Sprecherin dem Bundesamt noch nicht zugestellt. Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter und Kollegen fordern die 32 Angehörigen zusammen rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. Bei bisherigen Klagen am Oberlandesgericht in Hamm und am Landgericht Frankfurt verneinten die Richter die Ansprüche der Hinterbliebenen gegen die Lufthansa.
Nicht die Germanwings-Mutter sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich gewesen, der die Maschine 2015 zum Absturz brachte, sondern das Luftfahrt-Bundesamt.
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