Ein Kölner Gericht hat entschieden, dass die gesamte Partei nachrichtendienstlich überwacht werden darf. Wichtiger ist, ihr politisch entgegenzutreten.
Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD reagiert schlecht gelaunt, nach dem am Kölner Verwaltungsgericht entschieden wurde, dass die gesamte Partei nachrichtendienstlich überwacht werden darf.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann außerdem noch Revision dagegen einlegen. Dennoch haben die Partei und ihre Wählerinnen und Wähler es nun amtlich: Die AfD ist ein rechtsextremer Verdachtsfall. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht dazu.
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