Zwei CSU-Politiker haben in der Maskenaffäre ihr Mandat verkauft, ohne juristische Folgen. Die Freisprüche sind eine Anklage gegen den Bundestag. Denn: Korrupt ist korrupt, auch wenn es keine Strafe gibt. Ein Kommentar.
Was sind sie wert, die Buchstaben des Gesetzes? Für die langjährigen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter lässt sich dieser Wert gut beziffern: Für den einen sind es 660.000 Euro, für den anderen sogar mehr als 1,2 Millionen. So hoch waren die Beträge, die zwei Firmen, an denen die beiden maßgeblich beteiligt waren, als Provision für den Verkauf von Covid-Schutzausrüstung an Ministerien einstreichen konnten.
Ein glänzendes Geschäft, denn wie bei solchen Deals üblich, haben die beiden mutmaßlich nicht viel dafür tun müssen. Ein paar Telefonate mit den richtigen Leuten, hier und da eine Mail oder ein persönliches Gespräch. Die Politiker haben ihre politischen Kontakte zu Regierungsbehörden verkauft. Bestechlichkeit ist das nicht, urteilte der BGH, und nahm dafür den Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs zum Maß, die „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“. Er bestraft Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder, die sich einen ungerechtfertigten Vorteil dafür versprechen lassen, bei der Wahrnehmung ihres Mandats eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vorzunehmen, mit bis zu zehn Jahren Haft.
Der Gesetzgeber hat Strafrecht für sich selbst geschaffenDiese enge Formulierung des Paragrafen 108e ist kein Versäumnis, sondern eine Unterlassung. Dem Gesetzgeber, der hier ein Strafrecht für sich selbst geschaffen hat, ging es darum, seine Strafbarkeit zu begrenzen. Ein Motiv dürfte gewesen sein, dass Parlamentarier in vielfältiger Weise in Geschäftstätigkeiten von Unternehmen mit Behörden eingebunden sind.