Nicht nur Mieter, auch Vermieter können einen Mietvertrag kündigen. Was dabei zu beachten ist.
verletzt schuldhaft seine vertraglichen Pflichten und zahlt etwa die Miete nicht, stört den Hausfrieden, macht eine nicht genehmigte Untervermietung oder nutzt die Wohnung vertragswidrig.Das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, wird abgerissen und neu gebaut.
Ja – wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und der liege vor, wenn einem Vermieter angesichts der Umstände im Einzelfall die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Abwägung beidseitiger Interessen nicht zumutbar ist, sagt Wagner. Der Vermieter ist auch berechtigt, fristlos zu kündigen, wenn der Mieter oder die Mieterin nachhaltig den Hausfrieden stört – trotz Aufforderung, das zu lassen. „Bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung ist der Mietpartei allerdings eine Räumungsfrist von etwa ein bis zwei Wochen einzuräumen“, so Wagner.
Bei fristlosen Kündigungen wegen nicht gezahlter Mieten besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch das Zahlen der Mietrückstände abzuwenden. „Hierdurch wird die fristlose Kündigung unwirksam“, sagt Janßen.Welche weiteren Tipps sollten Betroffene kennen?
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