Kurz vor Berliner Wiederholungswahl: Zeitpunkt der Karlsruher Entscheidung über Verfassungsbeschwerde weiter offen

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In drei Wochen soll in Berlin die Wahl wiederholt werden. Doch noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über eine Beschwerde dagegen entschieden. Wann die Entscheidung fällt, ist weiter unklar.

gegen die Wiederholungswahl. „Ein Termin für eine Entscheidung in den die Berliner Abgeordnetenhauswahl betreffenden Verfahren lässt sich derzeit noch nicht abschätzen“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch dem Tagesspiegel. Schon in 19 Tagen, am 12. Februar, soll in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden.

In Justizkreisen wird jedoch davon ausgegangen, dass die Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem FallDie Eilbedürftigkeit sei in Karlsruhe bekannt, hatte ein Sprecher schon Ende Dezember mitgeteilt. Als wahrscheinlich gilt deshalb eine Entscheidung noch im Januar. Die Verfahrensteilnehmer hatten bis zum 10. Januar Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich außerdem alle Niederschriften der rund 2300 Berliner Wahllokale liefern lassen.

. Im Kern sollten die Karlsruher Richter prüfen, ob das gewählte Parlament vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof zu Unrecht für irregulär erklärt wurde. Ihre Beschwerde stützte sich vor allem auf die Abweichungen des Urteils von bisheriger Rechtsprechung in der Wahlprüfung. Insbesondere die Mandatsrelevanz der Wahlpannen sei vom Gericht nicht ausreichend belegt worden.

Auch das Bestandsinteresse des einmal gewählten Parlaments hätten die Richterinnen und Richter um Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting aus Sicht der Beschwerdeführer zu wenig gewürdigt. Sie argumentieren, dass es sich bei diesen Punkten um fundamentale Grundsätze der Wahlprüfung handele, die für alle Bundesländer gelten müssen. Deshalb müsse das Bundesverfassungsgericht sie überprüfen.

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