Wegen möglicher Zweckentfremdung der Mittel hat die Verwaltung des Brandenburger Landtags die Erstattung der Kosten für das Wahlkreisbüro des Abgeordneten und Ex-AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz gestrichen.
habe die Verwaltung Ende April informiert, dass Kalbitz die Miete seit Januar nicht mehr bezahlt und der Vermieter den Mietvertrag fristlos gekündigt habe, teilte die Landtagsverwaltung am Dienstag auf Anfrage mit. Daher würden keine weiteren Zahlungen getätigt. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet.
Kalbitz sagte am Dienstag, die Vorwürfe seien unzutreffend. „Ich habe selbst heute Morgen von dem Vorfall aus der Presse erfahren, weder der Vermieter noch der Landtag hatten sich bei mir gemeldet“, sagte Kalbitz der Deutschen Presse-Agentur. „Aktuell sind alle Kosten beglichen, der Vorhalt einer „Zweckentfremdung“ ist also unzutreffend.“
Die Parteimitgliedschaft von Kalbitz war von der AfD im Sommer 2020 für nichtig erklärt worden. Der Politiker, der zum inzwischen formell aufgelösten rechtsnationalen „Flügel“ in der AfD gehörte, ist aber weiter Mitglied der -Landtagsfraktion. Das Berliner Landgericht hatte im April eine Klage von Kalbitz gegen die Annullierung der AfD-Parteimitgliedschaft abgewiesen.Der Landtag erklärte dagegen zum Schreiben des Vermieters: „Aus dem Schreiben ergibt sich, dass die an Herrn Kalbitz geleisteten Erstattungen für Miete seit Januar 2022 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu dem gesetzlich vorgesehenen Zweck eingesetzt worden sind.“ Daher bestehe kein Grund mehr für weitere Erstattungen.
Die Mietkosten seit Januar 2022 würden mit anderen Ansprüchen von Kalbitz gegenüber dem Landtag verrechnet. Zudem bemühe sich die Landtagsverwaltung um weitere Aufklärung und werde gegebenenfalls auch rechtliche Schritte prüfen.Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
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