Grundsätzlich begrüßt die Antidiskriminierungsbeauftragte die geplante Reform. Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden und Älteren werde die Einbürgerung allerdings „unnötig schwer gemacht“.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, kritisiert, dass Einbürgerungswillige nach den Plänen einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen.Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, sieht noch „großen Nachholbedarf“ bei der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Das Kabinett will heute Erleichterungen auf dem Weg zum deutschen Pass beschließen, danach ist der Bundestag am Zug.
Ataman kritisierte, dass Einbürgerungswillige nach den Plänen einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen. „Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und ältere Menschen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, können die Anforderungen an einen gesicherten Lebensunterhalt allerdings oft nicht erfüllen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Ihnen wird die Einbürgerung mit der geplanten Reform unnötig schwer gemacht.
Faeser bezeichnete den Gesetzentwurf als entscheidenden Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. „Wir sind mitten in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe“, sagte die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland . „Wir werden die besten Köpfe aber nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können.
Für Menschen, die bis in die 1970er Jahre als Gastarbeiter nach Deutschland oder bis 1990 als Vertragsarbeiter in die DDR kamen, soll es geringere Anforderungen an Sprachkenntnisse geben. Sie sollen auch keinen Einbürgerungstest machen müssen. Ataman regt in einer Stellungnahme für den Innenausschuss an, die der dpa vorliegt, ältere Menschen grundsätzlich vom formalen Sprachnachweis zu entbinden, da dieser für viele eine hohe Hürde darstelle.
Grundsätzlich begrüßte Ataman, dass nun eine Reform kommt. Besonders wichtig sei die Möglichkeit, die frühere Staatsbürgerschaft auch nach einer Einbürgerung zu behalten, was bisher nur für EU-Bürgerinnen und Bürger möglich gewesen sei.
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